Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Zur Durchführung unserer gemeinnützigen Aufgaben haben wir das Hilfswerk Lions Club Castra Regina e.V. eingerichtet.
Das Hilfswerk ist im Vereinsregister unter VR 581 eingetragen und wird vom Finanzamt Regensburg regelmäßig überprüft und als gemeinnützig anerkannt. Als gemeinnützige Einrichtung ist es berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
Spendenkonto
Hilfswerk Lions Club Castra Regina e.V.
IBAN: DE36 7012 0700 1071 1125 18
Oberbank Bayern, München
Das Hilfswerk ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Bitte geben Sie dafür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
Zweck des Hilfswerks laut Satzung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige sowie kulturelle Zwecke wie z. B. Konzerte im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953; er dient insbesondere der Pflege des Lions-Gedankens durch Verbreitung des ethischen Grundsatzes des selbstlosen Dienens im täglichen Leben.
Der Verein dient hierbei:
- der mildtätigen Hilfe in Form gezielter Aktionen zur Unterstützung der nach § 18 Steueranpassungsgesetz hilfsbedürftigen Personen und Personengruppen;
- der Förderung der Wohlfahrtspflege entsprechend der Tätigkeit der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege;
- der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch Jugendaustausch mit dem Ausland und Abhalten von Jugendlagern;
- der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung durch Pflege des guten Willens zum Frieden unter den Völkern.
Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Unterstützung auch an Personen oder an öffentliche Anstalten und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, mit Sitz oder Wohnsitz innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden.
Beschlossen in den Gründungsversammlungen vom 16. Januar 1979 und 17. April 1979 in Regensburg. Letzte Fassung vom 07.10.2005. Vereinsregister VR 581.
Das bedeutet konkret für uns
Schwerpunktmäßig fördern wir
- die Integration oder Reintegration benachteiligter Jugendlicher, unabhängig von Nationalität, Hautfarbe oder Religion,
- die Behindertenhilfe, insbesondere für behinderte Kinder,
- pädagogische Projekte,
- gesundheitsbezogene Projekte, insbesondere mit Fokus auf das Sehvermögen.
Mehr dazu unter Projekte.
Zu erledigen: Die Satzung (Fassung 2005) verweist noch auf die Gemeinnützigkeitsverordnung von 1953 und § 18 StAnpG – beides ist längst abgelöst. Der Text ist wörtlich übernommen; ggf. Satzungsänderung mit Steuerberater/Finanzamt anstoßen.

